Die auf Prüfungsanfechtungen spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben in Nordrhein-Westfalen eine Prüfungsanfechtung Multiple Choice mittels eines Gerichtsvergleiches erfolgreich zu Gunsten ihrer Mandantin beendet. Rechtsanwalt Henning Heinze konnte mit seinem dezidierten und wissenschaftliche Sachvortrag zum Multiple Choice-Bewertungssystem Fehler im Rahmen der absoluten bzw. relativen Bestehensquoten und deren Anwendungen offenlegen. Die Mandantin darf die Prüfung zu für sie ausgehandelten Bedingungen wiederholen.