Die auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner waren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung in Bayern im Widerspruchsverfahren erfolgreich. Aufgrund der wissenschaftlich dezidierten Widerspruchsbegründung erfolgte eine Neubewertung der Prüfungsleistung, nachdem die Prüfung nicht bestanden worden war.