Dr. Heinze & Kollegen als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht haben gegen die Europäische Fernhochschule (Euro-FH) erfolgreich eine Prüfung angefochten. Aufgrund unseres Sachvortrages musste die Euro-FH eingestehen, dass die Fragestellung in der maßgeblichen Klausur fehlerhaft war, so dass die Mandantin die Prüfung wiederholen darf.