Rechtsanwalt Dr. Heinze & Kollegen als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht haben ein Ergebnis der Laufbahnprüfung (gehobener nichttechnischer Zolldienst) gegen die Bundesrepublik Deutschland erfolgreich angefochten. Der Mandant, der die Prüfung nicht bestanden hatte, ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen.
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