Rechtsanwalt Dr. Heinze & Kollegen haben eine Prüfungsanfechtung Medizin (Krankenpfleger) erfolgreich beendet. Der Mandant hatte im letzten Prüfungsversuch zwei Klausuren nicht bestanden. Im Rahmen einer Klage beim Verwaltungsgericht Hamburg durch Dr. Heinze & Kollegen als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht wurde aufgrund des anwaltlichen Sachvortrages im Vergleichswege vereinbart, dass beide Prüfungsteile wiederholt werden dürfen, wobei anstelle schriftlicher Prüfungen mündliche Prüfungen stattfinden.
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