Rechtsanwalt Dr. Heinze & Kollegen haben für ihre Mandantin erfolgreich einen Härtefallantrag bei der HAW (Hochschule für angewandte Wissenschaften) gestellt. Obwohl die Prüfung endgültig nicht bestanden war, darf die Mandantin die Prüfung aufgrund der anwaltlichen Schriftsätze wiederholen.