Bei der Anfertigung der Aufsichtsarbeiten im 2. Examen Jura in Hessen wurde im Herbst 2015 erheblich gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen. Ein maßgebliches Gesetz war in einer zugelassenen Gesetzessammlung enthalten – in einer anderen nicht. In einigen Räumen wurde seitens der Aufsichtsperson darauf hingewiesen – in anderen nicht. Zum Teil wurden sogar Gesetzestexte ausgegeben. Im Rahmen damit verbundener Prüfungsanfechtungen sind einzelne Bescheidungen fehlerhaft. Bei rechtlich konsequenter Handhabung durch das Prüfungsamt wird der gesamte Durchgang wiederholt schreiben müssen.