Es zeigt sich erneut, dass eine frühzeitige anwaltliche Beratung entscheidend sein kann. Das Gemeinsame Prüfungsamt Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein hat erneut durch Verzögerungen auf sich aufmerksam gemacht. Ein Kandidat hatte seitens der Amtsärztin die Notwendigkeit einer Schreibzeitverlängerung von 2,5 Stunden bescheinigt bekommen. Die Vertreterin des Prüfungsamtes wollte als medizinischer Laie lediglich 30 Minuten gewähren und erweckte den Eindruck, sie sei auf der Seite des Kandidaten und es würde noch einmal telefoniert werden. So die Entscheidung über einen längeren Zeitraum verzögert. Am Freitag vor der ersten Klausur am Montag wurden dann lediglich 30 Minuten Schreibzeitverlängerung gewährt. Der Kandidat wendete sich leider erst am Freitag Nachmittag an uns mit der Folge, dass die drei möglichen rechtlichen Vorgehensweisen schwer realisierbar waren.