Rechtsanwalt Dr. Heinze & Kollegen als unter anderem auf Prüfungsrecht spezialisierte Rechtsanwälte haben mit ihren Schriftsätzen erreicht, dass eine Mandantin, der ein wiederholter schwerer Täuschungsversuch vorgeworfen wurde, nicht exmatrikuliert wurde. Sie darf ihr Jurastudium fortführen.