Soweit Schüler in einem privaten Internat (Stiftung Louisenlund) im Hinblick auf das IB-Programm betreut werden, ist die Privatschule aus dem Vertragsverhältnis heraus verpflichtet, sie fristgerecht beim IB-Programm zu registrieren und gegebenenfalls eine krankheitsbedingte Fristverlängerung für die Einreichung der einzureichenden Arbeiten zu erwirken. Wir haben die Privatschule für unsere Mandantschaft insoweit erfolgreich in Anspruch genommen.