Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner waren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung notarielle Fachprüfung erneut erfolgreich. Sie haben mit dezidiert wissenschaftlichem inhaltlichen Vortrag erreicht, dass eine nicht bestandene Klausur aufgrund der Bewertungsfehler der Prüfer als bestanden gewertet wurde. Der Mandant ist nunmehr zur mündlichen Prüfung zugelassen. Der Nichtbestehensbescheid wird aufgehoben.