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Gleichwertigkeitspruefung
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Gleichwertigkeitsprüfung

Anerkennung eines Abschlusses in der Schweiz

Infolge der Arbeitsmigration und Auswanderungen bedarf es oft rechtlicher Hilfe bei der Anerkennung eines Schulabschlusses bzw. eines Studienabschlusses aus dem Ausland in der Schweiz oder der Anerkennung eines Abschlusses aus der Schweiz in Deutschland. Diese Frage ist eng mit dem Prüfungsrecht gekoppelt. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben sich auf das Prüfungsrecht spezialisiert und werden Sie auch bezüglich der Anerkennung der Gleichwertigkeit kompetent beraten.

A.

Nachweis eines ausländischen Abschlusses im Prüfungsrecht

Wenn Sie aus Ihrem Heimatland oder aus einem Drittland einen Berufsabschluss oder einen Studienabschluss vorweisen können, kann es sein, dass ihr Abschluss aus dem Ausland in der Schweiz nicht anerkannt werden soll. Dies würde bedeuten, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit in der Schweiz nicht ausüben könnten oder den von Ihnen gewünschten Studiengang in der Schweiz nicht belegen könnten.

Ihr Abschluss kann allerdings auf dem Rechtsweg als gleichwertig anerkannt werden. Auf dem Weg zur Anerkennung helfen Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner mit ihrem Fachwissen im Bereich der Gleichwertigkeitsprüfung und der Prüfungsanfechtung.

B.

Prüfungsanfechtung und Gleichwertigkeitsprüfung

Eine Gleichwertigkeitsprüfung bezüglich Ihres Studienabschlusses bzw. Berufsabschlusses wird von den Behörden durchgeführt. Die Anerkennung ist ein komplexes Verfahren, da für jedes Herkunftsland und je nach Berufsabschluss andere Bestimmungen gelten und unterschiedliche Anerkennungsbehörden zuständig sind. Gegen den Entscheid der zuständigen Behörde kann mittels Beschwerde vorgegangen werden. Eine gerichtliche Überprüfung ist somit möglich. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner führen derartige Verwaltungsbeschwerden und Gerichtsverfahren in Gleichwertigkeitsprüfungen für Sie.