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Illustration zu Rechtsanwalt im Bildungsrecht in der Schweiz
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Bildungsrecht

A.

Was bedeutet Bildungsrecht in der Schweiz?

Bildungsrecht ist in der Schweiz ein Oberbegriff für Unterrechtsgebiete, die zum Beispiel mit Schule, Ausbildung, Wissenschaft, Lehre und Forschung zu tun haben. Das Bildungsrecht ist in der Schweiz bisher nicht in einem vergleichbaren Mass entwickelt wie zum Beispiel in Deutschland. Viele Gerichte und Juristen scheinen im Bildungsrecht in der Schweiz begrenzt motiviert zu sein, da zum Beispiel selten Zeugenvernehmungen stattfinden oder Fachgutachten zu Fachfragen eingeholt werden. Das Bildungsrecht in der Schweiz ist noch in der Entwicklung.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner aus Wollerau bei Zürich sind auf Bildungsrecht spezialisiert. Im Vergleich zu anderen Rechtsanwälten, die in ihren Kanzleien in der Schweiz meist viele verschiedene und nicht im Zusammenhang stehende Rechtsgebiete abdecken, fokussieren sich die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner in der Schweiz auf das Bildungsrecht.

B.

Was bedeutet Bildungsrecht in der Rechtswissenschaft in der Schweiz?

In der Rechtswissenschaft sind die juristischen Fachpublikationen in der Schweiz zum Bildungsrecht in allenfalls überschaubarer Anzahl vorhanden. Es gibt zwar einige interessante Gerichtsentscheidungen, jedoch sind diese nicht selten oberflächlich formuliert und insbesondere bezüglich der rechtlich überprüfbaren Fachfragen sehr schwammig. Das liegt vermutlich daran, dass es eines sehr hohen Aufwandes bzw. Fachgutachtern bedarf, sich vertieft mit Bildungsrecht auseinanderzusetzen. Rechtlich überprüfbar sind im Bildungsrecht in der Schweiz zwar einerseits Verfahrensfehler bzw. Formfehler, andererseits allerdings auch Fachfragen, also fachliche Fehler der Prüfungsexperten. Derartige Fehler sind rechtlich überprüfbar.

Zum rechtswissenschaftlichen Bildungsrecht in der Schweiz gehören unter anderem das Prüfungsrecht, einschließlich der Prüfungsanfechtung, das Schulrecht und das Hochschulrecht.

C.

Wie wird Bildungsrecht in der Schweiz in der Praxis bei Rechtsanwälten für Bildungsrecht, Kommissionen und Gerichten umgesetzt?

Bei einigen Kommissionen und Gerichten in der Schweiz entsteht oft der Eindruck, dass das Bildungsrecht nicht ganz ernst genommen wird, obwohl es um Individualschicksale geht. Nicht selten wird versucht, formale Fehler zu leugnen und fachliche Fehler nicht einzugestehen, obwohl Gutachten diese eindeutig belegen. In solchen Situationen sind die Rechtsanwälte und Spezialisten für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner konsequent und zielstrebig.

In der Rechtspraxis beginnen die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner zunächst mit einer Erstberatung, in der sie den Sachverhalt erfassen, den Fall rechtlich erläutern sowie eine rechtliche Einschätzung geben und die Fragen der Mandanten beantworten. Anschließend kommen dann im Falle einer Aussicht auf Erfolg eine Einsprache, eine Beschwerde, ein Rekurs bzw. ein Gerichtsverfahren in Betracht, um die Rechte der Mandanten nachhaltig durchzusetzen.

In bildungsrechtlichen Verfahren kommt es immer wieder vor, dass Mandanten das Gefühl haben, dass hinter den Kulissen unzulässige Absprachen sowie Versuche der Einschüchterung bzw. Abschreckungsversuche erfolgen. Auch die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben die Erfahrung gemacht, dass manchmal mit allen Mitteln versucht wird, eine Einschüchterung zu erwirken oder einen Ruf zu schädigen, um von rechtlichem Vorgehen abzuschrecken. So gab es im Zusammenhang mit Prüfungsanfechtungen tatsächlich schon journalistische Falschbehauptungen sowie im Zusammenhang damit Interessenskonflikte eines Rechtsanwalts bzw. Berufsanfängers, der zunächst für eine Universität tätig war, dann für das Gericht und anschließend für eine Partei eines Gerichtsverfahrens bei einer vorsitzenden Richterin, welcher der Rechtsanwalt zuvor beim Gericht zugeordnet war. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner lassen sich von Seilschaften und Einschüchterungsversuchen nicht beeinflussen und setzen die Interessen ihrer Mandanten mit allen zulässigen rechtlichen Mitteln im Schweizer Bildungsrecht mit wissenschaftlicher Expertise durch.