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Täuschungsversuch ki pruefungsrecht
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Täuschungsversuch AI bzw. KI

Unterstellung der Verwendung von AI bzw. KI

Zunehmend wird Kandidaten in Prüfungen ein Täuschungsversuch mit der Unterstellung der Verwendung einer KI (Künstliche Intelligenz) bzw. AI (Artificial Intelligence) vorgeworfen. Dabei ist den Prüfungsinstitutionen meist nicht klar, worin der angebliche Täuschungsversuch bestehen soll und wie eine KI funktioniert. Der Einsatz einer KI ist in der Regel kein Täuschungsversuch. Ein Täuschungsversuch durch Einsatz einer KI ist oft nicht nachweisbar. Bei einem unberechtigten Vorwurf eines Täuschungsversuches droht eine Prüfungsanfechtung durch die betroffenen Kandidaten.

A.

Differenzierung Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit KI bzw. AI

Die Begriffe Täuschungsversuch und Plagiat sind entgegen einiger Behauptungen keine Kategorien einer Stufe. Das Prüfungsrecht unterscheidet deutlich zwischen einem Plagiat und einem Täuschungsversuch. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen können.

B.

Täuschungsversuch bzw. Plagiat mit KI bzw. AI

Ein Plagiat und die Verwendung einer KI bzw. AI sind nicht zwingend miteinander verbunden.

I.

Plagiat

Bei einem Plagiat im Schweizer Recht geht es darum, dass Gedankengut aus fremden Quellen übernommen wird, ohne dass diese korrekt zitiert wurden. Die Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Quellenangabe stellt dabei den zentralen Vorwurf dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte von einer KI, einem Buch oder einer menschlichen Hilfsperson stammen.

II.

Einsatz KI bzw. AI in Prüfungen

Beim Plagiat im Prüfungsrecht handelt es sich um einen Unterfall des Täuschungsversuches. Der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung kann unterschiedliche Probleme hervorrufen.

1.

Zugelassene KI bzw. AI

In einigen Prüfungen ist eine KI bzw. AI mittlerweile zugelassen. In diesem Fall stellt deren Verwendung selbstverständlich keinen Täuschungsversuch dar. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Prüfer den Einsatz beanstanden, obwohl die Hilfsmittel offiziell erlaubt waren.

2.

Nicht zugelassene KI bzw. AI

Ist der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung nicht zugelassen, wird bei deren Einsatz ebenfalls oft ein Täuschungsversuch unterstellt – oft jedoch zu Unrecht. Der Nachweis, dass eine KI tatsächlich verwendet wurde, ist nämlich meist nicht möglich. Zudem fehlt es häufig an einer klaren Regelung in der Prüfungsordnung, sodass unklar bleibt, ob die Nutzung überhaupt verboten war.

3.

Einordnung der Nutzung einer KI bzw. AI in einer Prüfung

Viele Hochschulen bzw. sonstigen Prüfungsinstitutionen sind mit der Technik überfordert. Es besteht vielfach Unsicherheit darüber, ob, wann und in welcher Form der Einsatz einer KI oder AI als Täuschungsversuch oder Plagiat zu werten ist. Beim Einsatz einer KI bzw. AI handelt es sich in der Regel nicht um ein Plagiat, sondern um eine eigenständige Kategorie der Täuschungsversuche, sofern überhaupt eine Täuschung vorliegt.

C.

Konsequenzen bzw. Nachweis Täuschungsversuch mit KI bzw. AI im Prüfungsrecht

Zunächst gelten die allgemeinen Konsequenzen des abgestuften Systems beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht. Je nach Schwere des Verstoßes droht eine Verwarnung, eine Bewertung mit Note 1.0 oder sogar die Exmatrikulation. Diese Maßnahmen müssen jedoch verhältnismäßig sein und setzen einen eindeutigen Nachweis voraus.

Die Besonderheit des Vorwurfes eines Täuschungsversuches mittels KI bzw. AI ist, dass die Hochschule den erforderlichen Anscheinsbeweis oft nicht seriös erbringen kann. Die häufig eingesetzte KI-Erkennungssoftware ist umstritten und liefert keine gerichtsfesten Nachweise. Es besteht daher ein erhebliches Risiko für Prüfungsinstitutionen, fehlerhafte Entscheidungen zu treffen.

Leider handeln Prüfungsinstitutionen oft willkürlich und setzen zweifelhafte Erkennungssoftware ein. Wir helfen Studierenden und anderen Prüfungsteilnehmenden bei der Prüfungsanfechtung in der Schweiz. Die Spezialisten für Prüfungsrecht unterstützen Sie rechtlich.