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12.03.2024: Erfolgreiches Rekursverfahren - Dr. Heinze & Partner

Die Rechtsanwälte und Spezialisten für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner sind für eine Mandantin erfolgreich im Rekursverfahren gegen eine Ablehnungsverfügung vorgegangen.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung zum endgültigen Nichtbestehen aufgehoben wurde - ein erneuter Erfolg!

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben in einem Beschwerdeverfahren beim Bundesverwaltungsgericht mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Gerichtsentscheidung der Vorinstanz im Rahmen einer Gleichwertigkeitsprüfung aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit wissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung zum endgültigen Nichtbestehen Bachelor aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung im Rahmen einer juristischen Prüfung aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren mit Kolleg*innen für ihre Mandantschaft gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Medizin tätig und haben einen Studienplatz erstritten

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Gerichtsverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Ablehnungsverfügung im Rahmen einer Hebammenprüfung aufgehoben und die Mandantin zur Prüfung zugelassen wurde!

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Klageverfahren beim Verwaltungsgericht mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung im Rahmen einer juristischen Prüfung aufgehoben und die Prüfung bestanden wurde - Erfolg auf ganzer Linie!

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner waren für eine Mandantin gerichtlich zur Erlangung eines Studienplatzes Medizin tätig. Sie hat den Studienplatz erhalten

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Behördenverfahren mit fachwissenschaftlichem Vortrag erreicht, dass die Nichtbestehensverfügung im Rahmen einer Steuerberaterprüfung (Treuhänder) aufgehoben wurde - Erfolg auf ganzer Linie!