Menu
Rechtsraum
Flagge der Schweiz, zu der Schweizer Website der Rechtsanwälte Dr. Heinze und PartnerFlagge Deutschlands, zu der deutschen Website der Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner
Kontakt
Karriere
Team
Illustration zu Rechtsanwalt für die Prüfungsanfechtung der notariellen Fachprüfung
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Prüfungsanfechtung Notarielle Fachprüfung

Prüfungsanfechtung notarielle Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung in der Schweiz

Wer in der Schweiz die notarielle Fachprüfung nicht besteht oder bereits an der Prüfungszulassung scheitert, steht oft vor einer beruflichen Blockade, durch den die weitere Karriere und der Zugang zur notariellen Tätigkeit erheblich beeinflusst werden kann. Eine Prüfungsanfechtung notarielle Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung ist in dieser Situation kein Standardfall, sondern ein kantonal geprägtes Verfahren mit hoher zeitlicher Dringlichkeit. Massgeblich sind der Kanton, die anwendbare Prüfungsordnung, die weiteren kantonalen Grundlagen sowie die zuständige Stelle.

Für die Anfechtung ist zuerst zu klären, ob ein Zulassungsentscheid oder ein Prüfungsentscheid betroffen ist. Davon hängt ab, welcher Rechtsbehelf eröffnet ist – in der Praxis kommen je nach Kanton insbesondere Rekurs oder Beschwerde in Betracht – und welcher Umfang der rechtlichen Überprüfung gilt.

Bei Bewertungen erfolgt keine freie Neubewertung der Prüfungsleistung durch die Rechtsbehelfsinstanz. Im Rechtsbehelfsverfahren wird geprüft, ob rechtlich relevante Bewertungsfehler gegeben sind und ob Verfahrensgarantien eingehalten wurden.

Als Spezialisten für Prüfungsrecht prüfen wir derartige Entscheide kantonsbezogen, aktenbasiert und fristgerecht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Notarielle Fachprüfungen bzw. Notariatsprüfungen sind in der Schweiz kantonal geprägt. Massgeblich sind der konkrete Kanton, die einschlägigen kantonalen Grundlagen und die zuständige Prüfungsinstitution..

  • Zunächst ist zu unterscheiden, ob es um die Zulassung zur notariellen Prüfung oder um einen Prüfungsentscheid über eine Teilprüfung oder die Gesamtprüfung geht.

  • Ob der Rekurs oder die Beschwerde vorgesehen ist, hängt vom kantonalen Recht, vom konkreten Entscheid und von der Rechtsbehelfsbelehrung ab.

  • Fristen sind regelmässig kurz. Sie müssen unmittelbar anhand des Entscheides, der Rechtsbehelfsbelehrung und der einschlägigen kantonalen Verfahrensvorschriften geprüft werden.

  • Besondere Bedeutung haben die Akteneinsicht, die Prüfungsunterlagen, die Bewertungsunterlagen und eine substantiierte Begründung. Eine lediglich als ungerecht empfundene Bewertung genügt nicht.

Soweit Sie einen negativen Prüfungsentscheid oder einen ablehnenden Zulassungsentscheid erhalten haben, prüfen wir den Kanton, die Rechtsbehelfsbelehrung, die zuständige Instanz und die massgebliche Frist. Wir ordnen mögliche Fehler rechtlich ein und klären, ob der Rekurs oder die Beschwerde substantiiert begründet werden können.

Wann eine notarielle Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung in der Schweiz rechtlich überprüft werden kann

Eine notarielle Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung kann rechtlich überprüft werden, soweit konkrete Anhaltspunkte für einen rechtlich relevanten Fehler bestehen. Das kann einen Zulassungsentscheid, eine Verfügung über die Prüfungszulassung, das Nichtbestehen einer Teilprüfung oder den Entscheid über die Gesamtprüfung betreffen.

Massgeblich sind der Kanton, der konkrete Entscheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die einschlägigen kantonalen Gesetze bzw. Verfahrensvorschriften und die zuständige Stelle. Prüfungsreglemente oder kantonale Verordnungen können ergänzend bedeutsam sein. Von den Gesetzen und sonstigen verwaltungsrechtlichen Regelungen hängt ab, welcher Rechtsbehelf vorgesehen ist, welche Frist gilt und welche Rügen substantiiert erhoben werden können.

Warum das kantonale Recht für notarielle Fachprüfungen entscheidend ist

Notarielle Fachprüfungen sind in der Schweiz nicht einheitlich bundesrechtlich ausgestaltet. Die Zulassung zur notariellen Tätigkeit, die Prüfungsstruktur, die zuständige Stelle und der Rechtsbehelf gegen einen negativen Entscheid basieren auf den jeweiligen kantonalen Grundlagen.

Für die Prüfungsanfechtung ist entscheidend, welcher Kanton betroffen ist, welche kantonalen Grundlagen massgeblich sind, welche Behörde oder Prüfungskommission zuständig ist, welche Frist gilt und ob der Rekurs oder die Beschwerde vorgesehen ist. Eine Prüfungsanfechtung notarieller Fachprüfungen bzw. Notariatsprüfungen kann deshalb nicht schematisch vorbereitet werden.

Die rechtliche Überprüfung betrifft vielfach das Verwaltungsrecht und basiert auf den einschlägigen kantonalen Verfahrensvorschriften.

Zulassung zur notariellen Prüfung und Prüfungsergebnis richtig unterscheiden

Vor jeder weiteren rechtlichen Prüfung ist zu klären, welcher Entscheid angefochten werden soll. Ein Zulassungsentscheid betrifft die Frage, ob eine Person überhaupt zur notariellen Prüfung zugelassen wird. Ein Prüfungsentscheid betrifft dagegen das Bestehen oder Nichtbestehen einer Teilprüfung oder der Gesamtprüfung.

Diese Unterscheidung ist für den eröffneten Rechtsbehelf, die zuständige Instanz, die erforderlichen Unterlagen und die Begründung bedeutsam. Bei Zulassungsentscheiden stehen die Rechtsanwendung, die Sachverhaltsaufklärung und die Gleichbehandlung im Vordergrund. Bei Prüfungsentscheiden sind insbesondere der Prüfungsablauf, die Bewertung, die Begründung, die Akteneinsicht und mögliche Bewertungsfehler relevant.

Die kantonale Rechtsprechung kann zusätzlich insoweit bedeutsam sein, als es um die Kontrolldichte im konkreten Prüfungsverfahren und die Anforderungen an eine substantiierte Rüge geht.

  • Bei Zulassungsthemen stehen regelmässig die Rechtsanwendung, die Aufklärung des Sachverhalts und die Gleichbehandlung im Fokus.

  • Bei Prüfungsentscheiden können fachliche Bewertungsfehler überprüfbar sein, soweit der Bewertungsspielraum der Prüfer überschritten wird oder Bewertungen auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruhen. Nicht überprüfbar ist die rechtmässige Bewertung der Prüfer innerhalb ihres Bewertungsspielraumes.

  • In der Praxis zählen aktenbasierte Hinweise wie offensichtliche Widersprüche oder die Nichtberücksichtigung zentraler Lösungsteile.

Welche kantonalen Unterschiede für die Prüfungsanfechtung besonders relevant sind

Die kantonalen Unterschiede betreffen nicht nur einzelne Verfahrensdetails. Die kantonale Prägung betrifft bereits die Beantwortung der Frage, ob eine klassische notarielle Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung vorgesehen ist, welche Zulassungsvoraussetzungen gelten, welche Institution über die Prüfung entscheidet und welcher Rechtsbehelf gegen einen negativen Entscheid vorgesehen ist.

Deshalb muss eine Prüfungsanfechtung notarielle Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung immer kantonsbezogen vorbereitet werden. Eine schematische Übertragung aus einem anderen Kanton kann zu falschen Fristannahmen, einer unzutreffenden Instanz bzw. einer nicht ausreichend substantiierten Begründung führen.

Aargau

Im Kanton Aargau besteht eine klassische Prüfungsstruktur mit Notariatsprüfung, Notariatsprüfungskommission und kantonal geregelten Rechtsbehelfen. Für die Zulassung können insbesondere ein Masterabschluss der Rechtswissenschaft, ein Masterdiplom einer schweizerischen Fachhochschule mit Fachrichtung Notariat sowie eine praktische Ausbildung erforderlich sein.

Für die rechtliche Prüfung ist entscheidend, ob es um die Zulassung zur Notariatsprüfung, das Nichtbestehen einer Teilprüfung oder das Nichtbestehen der Gesamtprüfung geht. Bei einem negativen Entscheid sind die kantonalen Gesetze, die Rechtsbehelfsbelehrung und die Zuständigkeit der Rechtsbehelfsinstanz sorgfältig auszuwerten. Daraus ergibt sich, welcher Rechtsbehelf vorgesehen ist und welche Rügen innerhalb der Frist erhoben werden müssen.

Luzern

Im Kanton Luzern bestehen eigene Zulassungsvoraussetzungen und eine spezifische Prüfungsstruktur. In Luzern wird zur Notariatsprüfung zugelassen, wer das Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber besitzt. Ein Praktikum wird nicht vorausgesetzt.

Schriftliche Klausurarbeiten haben erhebliche Bedeutung für die rechtliche Bewertung eines negativen Prüfungsentscheides. Bei schriftlichen Prüfungen sind insbesondere die Aufgabenstellung, die Bewertung, die Korrekturanmerkungen, die Bewertungsunterlagen und mögliche Lösungshinweise auszuwerten. Bewertungsfehler müssen konkret auf Basis der Prüfungsunterlagen begründet werden.

Zug

Im Kanton Zug zeigt sich besonders deutlich, dass es nicht in jedem Kanton eine klassische notarielle Fachprüfung im engen Sinn gibt. Die notarielle Tätigkeit kann dort an andere berufliche Voraussetzungen und Ermächtigungsstrukturen angeknüpft sein. In Zug können insbesondere Rechtsanwälte sowie Gemeindeschreiber als Urkundspersonen tätig sein, soweit sie die kantonalen Voraussetzungen erfüllen.

Für die Prüfungsanfechtung kommt es darauf an, ob es um einen Prüfungsentscheid, einen Zulassungsentscheid oder einen sonstigen Entscheid über die Ermächtigung zur öffentlichen Beurkundung geht. Diesbezüglich lässt sich bestimmen, welcher Rechtsbehelf vorgesehen ist und welche rechtlichen Massstäbe gelten.

Welche Rechtsbehelfe gegen Entscheide im Zusammenhang mit notariellen Fachprüfungen bzw. Notariatsprüfungen in Betracht kommen

Nach der Prüfung der Frist ist zu bestimmen, ob ein verwaltungsinterner Rekurs oder eine Beschwerde an eine gerichtliche Instanz in Betracht kommt. Für Zulassungsentscheide und Prüfungsentscheide können unterschiedliche Verfahrenswege eröffnet sein.

Wir prüfen den Entscheidtyp, die Zuständigkeit, die Frist und die Begründungsanforderungen. Soweit der Rechtsbehelf eröffnet ist, erheben wir Rekurs oder Beschwerde und verfassen die substantiierte Begründung auf Basis der Akteneinsicht.

Wir prüfen den Entscheidtyp, die einschlägigen kantonalen Grundlagen, die Rechtsbehelfsbelehrung und die zuständige Instanz. Soweit ein Rekurs oder eine Beschwerde vorgesehen ist, verfassen wir die substantiierte Begründung auf Grundlage der Akteneinsicht und erheben den Rechtsbehelf fristgerecht.

Fehlerkategorien bei der notariellen Fachprüfung bzw. Notariatsprüfung

Für die Prüfungsanfechtung kommt es nicht darauf an, ob eine Bewertung subjektiv als ungerecht empfunden wird. Massgeblich ist, ob ein rechtlich relevanter Fehler substantiiert dargelegt werden kann.

Typische Fehlerkategorien sind:

  • Zulassungsfehler, soweit die Voraussetzungen für die Teilnahme an der notariellen Prüfung unzutreffend bewertet wurden,

  • Formelle Fehler im Prüfungsverfahren, soweit der Ablauf, die Hilfsmittel, die Prüfungszeit, die Instruktionen bzw. die Gleichbehandlung betroffen sind,

  • Zuständigkeits- und Besetzungsfehler, soweit die zuständige Institution oder die Prüfungskommission nicht korrekt eingebunden war,

  • Aufgabenfehler, soweit Aufgaben unklar, widersprüchlich oder nicht mit den einschlägigen Vorgaben vereinbar sind,

  • Inhaltliche Bewertungsfehler, soweit vertretbare Lösungen nicht berücksichtigt, Ausführungen unzutreffend bewertet bzw. Rechen- und Übertragungsfehler gemacht wurden,

  • Gehörs-, Begründungs- und Dokumentationsmängel, soweit die Akteneinsicht, die Anhörung, die Protokollierung bzw. die Entscheidbegründung betroffen sind.

Verfahrensfehler im Prüfungsablauf

Verfahrensfehler im Prüfungsablauf betreffen die ordnungsgemässe Durchführung der Prüfung. Dazu zählen Abweichungen von den Vorgaben zur Prüfungsdauer, zu den Hilfsmitteln oder zum Ablauf, unzulässige Störungen durch Lärm, mangelhafte Instruktionen und ungleiche Prüfungsbedingungen.

Wichtig ist stets, ob der Fehler geeignet war, das Ergebnis zu beeinflussen. Der Prüfling muss einen Verfahrensfehler regelmässig unverzüglich rügen, um sich später im Anfechtungsverfahren darauf berufen zu können.

Zuständigkeits- und Besetzungsfehler der Prüfungskommission

Durch Fehler in der Zuständigkeit oder der Besetzung kann die Rechtmässigkeit des Entscheids beeinträchtigt sein. Dazu gehören auch Fragen der Unabhängigkeit bzw. Befangenheit sowie die Einhaltung formeller Vorgaben zur Zusammensetzung der Kommission.

Aufgabenfehler und inhaltliche Bewertungsfehler

Aufgabenfehler können gegeben sein, soweit Aufgaben unklar, widersprüchlich bzw. nicht mit dem Prüfungsstoff vereinbar sind. Inhaltliche Bewertungsfehler kommen in Betracht, soweit fachlich vertretbare Lösungen nicht berücksichtigt, Ausführungen unzutreffend bewertet oder Rechen- und Übertragungsfehler gemacht wurden.

Fachliche Bewertungsfehler können gerichtlich überprüfbar sein, soweit der Bewertungsspielraum der Prüfer überschritten wird oder auf einer unzutreffenden Tatsachengrundlage beruht. Nicht überprüfbar ist die rechtmässige Bewertung der Prüfer innerhalb ihres Bewertungsspielraumes. Eine Prüfungsanfechtung führt deshalb nicht automatisch zu einer Neubewertung, sondern setzt rechtlich relevante und aktenbasiert begründete Bewertungsfehler voraus.

  • Eine Korrektur kommt insbesondere bei klaren, aktenbasierten Mängeln in Betracht. Das gilt bei Übertragungsfehlern, Rechenfehlern oder übergangenen Lösungsteilen.

  • Rechtsbehelfsinstanzen können rechtlich relevante Fehler prüfen, soweit die Bewertung nicht nachvollziehbar ist bzw. Verfahrensregeln verletzt wurden.

  • Bei besonders deutlichen Bewertungsabweichungen kann eine Willkürrüge in Betracht kommen, soweit sie anhand der Akten substantiiert begründet werden kann.

Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründungs- und Dokumentationsmängel

Gehörsverletzungen, einschliesslich einer verletzten Anhörungspflicht, können gegeben sein, soweit Sie sich zu entscheidrelevanten Punkten nicht äussern konnten bzw. die Begründung derart knapp ist, dass eine Anfechtung faktisch unmöglich wird.

Dokumentationsmängel können ebenfalls rechtlich relevant sein. Fehlen Protokolle oder sind die Bewertungsunterlagen unklar, ist die Prüfbarkeit des Prüfungsentscheides beeinträchtigt, soweit der Prüfungsablauf bzw. die Bewertung dadurch nicht mehr ausreichend nachvollzogen werden kann.

Warum die Auswertung der Unterlagen bei notariellen Fachprüfungen bzw. Notariatsprüfungen entscheidend ist

Ohne Aktenkenntnis bleibt jede Prüfungsanfechtung notarieller Fachprüfungen bzw. Notariatsprüfungen spekulativ. Zum rechtlichen Gehör können insbesondere Akteneinsicht, Stellungnahmerechte und eine nachvollziehbare Begründung des Prüfungs- oder Zulassungsentscheids gehören. Bei belastenden Vorwürfen wie Täuschung, Plagiat und angeblicher Prüfungsunfähigkeit ist zudem die Möglichkeit der Stellungnahme bedeutsam.

Welche Unterlagen für die rechtliche Prüfung wichtig sind

Erst mit den relevanten Akten lässt sich prüfen, ob die notarielle Fachprüfung korrekt durchgeführt wurde und ob die Bewertung einer schriftlichen Klausur, einer mündlichen Prüfung oder einer Teilprüfung methodisch und rechtlich nachvollziehbar ist.

Für die rechtliche Prüfung benötigen wir insbesondere:

  • Den Prüfungs- oder Zulassungsentscheid einschliesslich der Rechtsbehelfsbelehrung,

  • Die einschlägigen kantonalen Rechtsgrundlagen, Verordnungen, Prüfungsreglemente und Verfahrensvorschriften,

  • Die Prüfungsaufgaben, die eigenen Lösungen, die Korrekturen und die Bewertungsbögen,

  • Die Protokolle und Bewertungen – insbesondere bei mündlichen Prüfungen,

  • Die Korrespondenz mit dem Prüfungsamt, der Prüfungskommission oder der zuständigen Behörde,

  • Interne Bewertungsrichtlinien, Bewertungsraster oder Lösungshinweise, soweit sie aktenkundig bzw. zugänglich sind.

Prüfungsleistungen, Bewertung, Protokolle und Korrespondenz

Bei der Anfechtung der Prüfungsleistungen geht es nicht darum, die fachliche Einschätzung der Prüfer zu ersetzen oder jede Lösung des Prüflings neu zu bewerten. Entscheidend ist, ob rechtlich relevante Ansatzpunkte bestehen. Dazu gehören Rechen- oder Übertragungsfehler, übergangene Lösungsteile, uneinheitlich angewandte Bewertungsmassstäbe oder eine nicht nachvollziehbare Begründung.

Protokolle sind insbesondere relevant, soweit sie Fragen, Ablauf und Bewertungserwägungen – soweit die Bewertung nicht gesondert erfolgt – nachvollziehbar machen. Mittels Korrespondenz kann zusätzlich belegt werden, ob Anträge berücksichtigt wurden bzw. ob rechtliches Gehör gewährt wurde.

Warum Akteneinsicht Grundlage einer substantiellen Begründung sein kann

Rekurs- und Beschwerdeinstanzen verlangen regelmässig eine substantiierte Begründung. Rügen müssen konkret, aktenbasiert und rechtlich zugeordnet formuliert werden.

Die Akteneinsicht bildet die Basis für eine substantiierte Begründung, soweit Aufgabenfehler, Verfahrensmängel bzw. Bewertungsfehler geltend gemacht werden sollen. Ohne Akten droht eine pauschale Kritik, die für eine Prüfungsanfechtung regelmässig nicht ausreicht.

Wie Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Ihren Fall bei einer Prüfungsanfechtung notarieller Fachprüfungen bzw. Notariatsprüfungen prüfen

Beim Notarexamen und notariellen Fachprüfungen bzw. der Notariatsprüfung müssen die Fristen, die Akten, die kantonalen Grundlagen und die Begründung zusammenpassen. Deshalb kann anwaltliche Vertretung bei der Anfechtung der Prüfungsentscheide bedeutsam sein, weil die Erfolgschancen im Verfahren durch Akteneinsicht und substantiierte Rügen beeinflusst werden können.

Als auf Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei übernehmen wir die kantonsbezogene Prüfung, die Auswertung der Prüfungsunterlagen und die anwaltliche Vertretung bei der Anfechtung notarieller Fachprüfungen bzw. der Notariatsprüfung schweizweit. Dabei verbinden wir prüfungsrechtliche Erfahrung mit verwaltungsrechtlicher Spezialisierung. Dr. Arne Patrik Heinze ist Spezialist für Verwaltungsrecht.

FAQ

Kann ich ein negatives Prüfungsergebnis im Notarexamen in der Schweiz anfechten?

Grundsätzlich kann ein negativer Prüfungsentscheid rechtlich überprüft werden. Entscheidend sind der Kanton, die einschlägigen kantonalen Grundlagen und die substantiierte Darlegung konkreter rechtlich relevanter Fehler. Dazu gehören insbesondere Verfahrensmängel, Aufgabenfehler, Bewertungsfehler sowie Verletzungen des rechtlichen Gehörs.

Kann ich auch eine abgelehnte Prüfungszulassung anfechten?

Eine abgelehnte Prüfungszulassung kann rechtlich überprüft werden, soweit ein Rekurs oder eine Beschwerde eröffnet ist. Bei Zulassungsentscheiden stehen die Rechtsanwendung, die Sachverhaltsabklärung und die Gleichbehandlung im Vordergrund. Wir prüfen, welcher Rechtsbehelf eröffnet ist und welche Rügen substantiiert begründet werden können.

Welchen Unterschied gibt es zwischen Rekurs und Beschwerde bei einer Prüfungsanfechtung?

Der Rekurs und die Beschwerde sind Rechtsbehelfe, die kantonal unterschiedlich ausgestaltet sein können. Ein Rekurs wird typischerweise bei einer Verwaltungsinstanz oder Rekurskommission erhoben – eine Beschwerde bei einer Verwaltungsinstanz oder einem Gericht. Massgeblich sind der Kanton, der Entscheid und die Rechtsbehelfsbelehrung in Verbindung mit den einschlägigen Gesetzen.

Welche Frist gilt bei der Prüfungsanfechtung einer notariellen Fachprüfung?

Die Beschwerdefrist oder Rekursfrist ist kantonal geregelt und hängt vom konkreten Rechtsbehelf und vom Entscheid ab. Sie ist unmittelbar nach Zustellung anhand der Rechtsbehelfsbelehrung und des kantonalen Verfahrensrechts in Verbindung mit sonstigen Gesetzen zu bestimmen.

Welche Unterlagen sind für die rechtliche Prüfung wichtig?

Wichtig sind der Entscheid mit Rechtsbehelfsbelehrung, die einschlägigen kantonalen Rechtsgrundlagen, Verordnungen oder Prüfungsreglemente, die Prüfungsakten mit Aufgaben, Korrekturen und Bewertungsunterlagen, die Protokolle sowie die relevante Korrespondenz mit dem Prüfungsamt, der Prüfungskommission bzw. der Behörde.

Reicht es aus, wenn ich die Bewertung als ungerecht empfinde?

Eine pauschale Kritik an der Bewertung genügt nicht. Ziel der Prüfungsanfechtung ist nicht eine freie Neubewertung der Prüfungsleistung, sondern die rechtliche Überprüfung konkreter Fehler. Erforderlich sind konkrete, aktenbasierte Rügen. Bei Bewertungen ist zwischen fachlichen Fehlern, die überprüfbar sind, und der rechtmässigen Bewertung der Prüfer innerhalb ihres Bewertungsspielraumes zu unterscheiden.

Soweit Sie einen negativen Entscheid zur notariellen Fachprüfung oder zur Prüfungszulassung erhalten haben, sichern Sie den Entscheid und die Rechtsbehelfsbelehrung umgehend. Wir prüfen Ihren Fall kantonsbezogen, bestimmen die zuständige Instanz, werten die Prüfungsunterlagen aus und erarbeiten eine substantiierte Rekurs- oder Beschwerdebegründung, soweit der Rechtsbehelf statthaft ist.