
Prüfungsanfechtung Master
Wie fechte ich in der Schweiz eine Prüfung im Studium Master an? Kann ich auch das Ergebnis einer Modulprüfung Master oder einer Masterarbeit anfechten?
Die Prüfungsanfechtung im Masterstudium in der Schweiz ist möglich. Das gilt für die Bewertung einer Masterarbeit und einer Modulprüfung ebenso wie für sonstige Prüfungen im Masterstudium. Angreifbar sind formelle Fehler wie Ausweiskontrollen oder Hilfsmittelkontrollen ohne Verlängerung der Prüfungszeit sowie inhaltliche Bewertungsfehler bei Fachfragen. Es gelten die allgemeinen Grundsätze der Prüfungsanfechtung, die der Schweizer Anwalt für Prüfungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze in seinem Leitfaden zur Prüfungsanfechtung Schweiz exzellent prägnant dargestellt hat. Formelle Fehler sind bei einer Anfechtung der Prüfung unverzüglich zu rügen und Fristen müssen zwingend beachtet werden. Die Details erklären Ihnen die Spezialisten für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner in einer Erstberatung.
Masterprüfung anfechten
Wie bei der Prüfungsanfechtung Bachelor gelten auch bei der Prüfungsanfechtung Master zunächst die Ausführungen zum Prüfungsrecht allgemein.
Prüfungsanfechtung Master Modulprüfung
Auch auf Masterstufe werden die jeweiligen Module mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Wie bei der Prüfungsanfechtung Bachelor kann eine Modulprüfung auch auf der Masterstufe angefochten werden. Dabei gilt wiederum je nach Kanton und Fakultät eine andere Regelung, die sich aus dem jeweiligen Reglement der Universität bzw. Fakultät ergibt. Im Vordergrund stehen Rechtsverletzungen und Verletzungen von Verfahrensvorschriften.
Prüfungsanfechtung Masterarbeit
Die Masterarbeit kann ebenfalls angefochten werden. Dabei kann es um Formfehler, inhaltliche Aspekte oder einen Plagiatsvorwurf gehen.
Wollen Sie eine Mastermodulprüfung oder die Bewertung Ihrer Masterarbeit anfechten, können Sie mit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner einen Erstberatungstermin vereinbaren.


