Die Spezialisten für Prüfungsrecht Rechtsanwalt Dr. Heinze & Kollegen haben an der Privaten Hochschule Göttingen erfolgreich eine Prüfungsanfechtung durchgeführt. Nachdem die Mandantschaft die Prüfung ursprünglich nicht bestanden hatte, wurde der Nichtbestehensbescheid aufgrund des Fachvortrages der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Kollegen aufgehoben. Die Prüfung darf wiederholt werden und das Studium darf fortgesetzt werden.
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