Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erneut eine Steuerberaterprüfung erfolgreich angefochten. Nachdem das Finanzgericht Hamburg die Klage abgewiesen hatte, hob der Bundesfinanzhof das Urteil des Finanzgerichts Hamburg im Rahmen der Revision auf, weil Dr. Heinze & Partner mit wissenschaftlichem Fachvortrag diverse Bewertungsfehler aufdecken konnten, die das Finanzgericht nicht wahrhaben wollte. Zudem haben Dr. Heinze & Partner als Anwälte für Prüfungsrecht Formfehler aufgedeckt, die das Finanzgericht ignoriert hatte. Im Übrigen hatte das Finanzgericht im Rahmen der Anfechtung der Steuerberaterprüfung das rechtliche Gehör verwehrt. Die Mandantschaft war wegen fachlicher Unzufriedenheit bei einem anderen Anwalt für Prüfungsrecht vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung zu den Rechtsanwälten Dr. Arne-Patrik Heinze und Henning Heinze gewechselt. Da das Finanzgericht ahnte, dass nun erheblicher wissenschaftlicher Fachvortrag der Anwälte für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner folgen werde, der Arbeit verursachen würde, weigerte es sich, den Termin zur mündlichen Verhandlung zu verschieben. Befangenheitsanträge wurden vom Finanzgericht in rechtswidriger Weise abgelehnt und es wurde ein rechtswidriges Urteil verfasst, bei dem der inhaltliche schriftliche Vortrag der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner nicht berücksichtigt wurde, sondern lediglich der Vortrag des vorherigen Rechtsanwalts. Das hielt der Bundesfinanzhof für rechtswidrig, so dass die Revision erfolgreich war.