In Hessen wurde ein unangemessen kurze Schreibzeitverlängerung im 2. Juraexamen gewährt, so dass die Prüfungsanfechtung Jura sehr gute Aussicht auf Erfolg hat. Das Prüfungsamt hat die Kandidaten nunmehr vor die Wahl gestellt, die Klausur als bewertet bestehen zu lassen, sie neu anzufertigen oder eine Klausur weniger in ihr Examen einzubeziehen. Dieses Vorgehen ist mittels einer Prüfungsanfechtung Jura in Hessen anfechtbar, weil unter anderem Art. 3 Abs. 1 GG eklatant missachtet wird. Das Prüfungsamt Hessen agiert somit in gleicher Weise rechtswidrig wie vor einiger Zeit das Prüfungsamt Bremen, bei dem 36 Klausuren nicht mehr auffindbar waren.
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