Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner waren bei der Anfechtung einer Steuerberaterprüfung erneut erfolgreich. Nachdem das Finanzgericht Hamburg die Klage abgewiesen hatte, war die Revision beim Bundesfinanzhof erfolgreich. Aufgrund des wissenschaftlichen Vortrages der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner zu diversen Bewertungsfehlern und aufgrund ihres Vortrages zur Nichtgewährung rechtlichen Gehörs war die Revision beim Bundesfinanzhof erfolgreich. Das rechtliche Gehör war verletzt, weil das das Gericht vermeiden wollte, sich mit den umfangreichen Ausführungen der Anwälte Dr. Heinze & Partner auseinanderzusetzen. Die Mandantschaft war vor der mündlichen Verhandlung wegen fachlicher Unzufriedenheit von einem anderen Rechtsanwalt für Prüfungsrecht zu den Anwälten Dr. Heinze & Partnern gewechselt. Weil das Finanzgericht sich darüber im Klaren war, dass ein umfangreicher Fachvortrag zu Aspekten erfolgen würde, die zuvor nicht vorgetragen wurden, sollte rechtliches Gehör verwehrt werden. Das hat der Bundesfinanzhof nicht zugelassen. Die Prüfung wurde im Rahmen der Revision erfolgreich angefochten.