Rechtliche Einordnung einer Täuschung durch KI im schweizerischen Prüfungsrecht
Für die rechtliche Bewertung eines behaupteten Täuschungsversuchs durch KI sind im schweizerischen Prüfungsrecht folgende Aspekte massgeblich:
Prüfungsreglemente und Hilfsmittelvorgaben:
Entscheidend sind die jeweils geltenden Prüfungsreglemente sowie konkrete Vorgaben zur Zulässigkeit oder zum Verbot einer KI-Hilfe. Eindeutig geregelte Verbote können Grundlage eines prüfungsrechtlich tragfähigen Vorwurfs sein.
Willkürverbot und Beweisanforderungen:
Sanktionen dürfen nicht allein auf statistische Auffälligkeiten, Vermutungen oder nicht offengelegte Softwareanalysen gestützt werden. Blosse Wahrscheinlichkeitsaussagen genügen nicht; erforderlich ist ein nachvollziehbarer Nachweis einer verbotenen KI-Nutzung.
Abgrenzung zulässiger und unzulässiger Nutzung:
Als Täuschungshandlung kommt ein klarer Verstoss gegen explizit untersagte Hilfsmittel, eine eindeutig formulierte Regelung oder die Pflicht zur eigenständigen Leistung im Sinne der Prüfungsordnung in Betracht.
Unklare oder fehlende Regelungen:
Bestehen Lücken oder Unklarheiten in den Vorgaben, wirkt sich dies grundsätzlich zugunsten der betroffenen Person aus, da rechtliche Unsicherheiten im Prüfungsverfahren nicht zulasten der Studierenden gehen dürfen.
Plagiat versus Täuschungsversuch: KI-Nutzung effizient abgrenzen
Die Begriffe Täuschungsversuch und Plagiat sind entgegen einiger Behauptungen keine Kategorien einer Stufe. Im Prüfungsrecht wird terminologisch zwischen einem Plagiat und einem Täuschungsversuch unterschieden. Diese Unterscheidung ist wichtig, da die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen können. Ein Plagiat ist als Sonderform bzw. Unterkategorie eines Täuschungsversuches einzustufen.
Bei einem Plagiat im Schweizer Recht geht es darum, dass Gedankengut aus fremden Quellen übernommen wird, ohne dass diese korrekt zitiert wurden. Die Übernahme fremden Gedankenguts ohne korrekte Quellenangabe stellt dabei den zentralen Vorwurf dar. Dies gilt unabhängig davon, ob die Inhalte von einer KI, einem Buch oder einer menschlichen Hilfsperson stammen. Der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung kann zu unterschiedlichen Problemen führen. Massgeblich sind die jeweiligen Prüfungsordnungen, die Aufgabenstellung sowie die Anforderungen an Eigenleistung.
Die möglichen Konsequenzen sind erheblich: Ein belegter Täuschungsversuch KI oder ein Plagiat können Notenabzug, Prüfungsannullierung oder den endgültigen Ausschluss von der Prüfung bzw. eine bundesweite Sperre sogar für vergleichbare Prüfungen sowie ein Disziplinarverfahren nach sich ziehen. Gerade deshalb ist eine differenzierte rechtliche Einordnung des konkreten Sachverhalts erforderlich. Jeder Vorwurf ist einzelfallbezogen zu prüfen. Pauschale synonyme Verwendung der Termini KI, Plagiat und Täuschung sind rechtlich nicht haltbar.
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Zusammenfassung: Täuschungsversuch und Plagiat – die rechtliche Abgrenzung
Ein Plagiat und die Verwendung einer KI bzw. AI sind nicht zwingend miteinander verbunden. Im Prüfungsrecht ist unter anderem entscheidend, ob gegen konkrete Vorgaben der Prüfungsordnung verstossen wurde und ob der Anschein eigenständiger Leistung durch unzulässige Hilfsmittel erweckt worden ist.
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Typische Konstellationen bei der KI-Nutzung in Prüfungen
Je nach Art der KI-Nutzung und der konkreten Ausgestaltung der Prüfungsordnung ergeben sich im Prüfungsrecht unterschiedliche, rechtlich zu trennende Konstellationen, die bei der Bewertung eines behaupteten Täuschungsversuchs zu berücksichtigen sind.
Erlaubte KI-Tools: In einigen Prüfungen ist eine KI bzw. AI mittlerweile zugelassen. In diesem Fall stellt deren Verwendung selbstverständlich keinen Täuschungsversuch dar. Dennoch kommt es immer wieder vor, dass Prüfer den Einsatz beanstanden, obwohl KI-Tools offiziell als Hilfsmittel erlaubt waren.
Verbotene KI-Nutzung: Ist der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung nicht zugelassen, wird bei deren Einsatz ebenfalls oft ein Täuschungsversuch unterstellt – oft jedoch zu Unrecht. Der Nachweis, dass eine KI tatsächlich verwendet wurde, ist nämlich meist nicht möglich. Zudem fehlt es häufig an einer klaren Regelung in der Prüfungsordnung, sodass unklar bleibt, ob die Nutzung überhaupt verboten war.
Unklare Regelungen: Zweifel und Unsicherheiten gehen immer zulasten der prüfenden Stelle – Prüflinge profitieren vom Grundsatz der Nachvollziehbarkeit.
Software-Indikatoren: Hinweise auf KI Nutzung durch Tools oder plötzlich andere Stilistik sind kein ausreichender Nachweis. Rechtlich zählt nur die objektive, überprüfbare Grundlage.
Beweislast und Nachweisprobleme beim Täuschungsversuch KI
Viele Hochschulen bzw. sonstigen Prüfungsinstitutionen sind mit der Technik überfordert. Es besteht vielfach Unsicherheit darüber, ob, wann und in welcher Form der Einsatz einer KI oder AI als Täuschungsversuch oder Plagiat zu werten ist. Beim Einsatz einer KI bzw. AI handelt es sich in der Regel nicht um ein Plagiat, sondern um eine eigenständige Kategorie der Täuschungsversuche, sofern überhaupt eine Täuschung vorliegt.
Die Besonderheit des Vorwurfes eines Täuschungsversuches mittels KI bzw. AI ist, dass die Hochschule den erforderlichen Anscheinsbeweis oft nicht seriös erbringen kann. Die häufig eingesetzte KI-Erkennungssoftware ist umstritten und liefert keine gerichtsfesten Nachweise. Es besteht daher ein erhebliches Risiko für Prüfungsinstitutionen, fehlerhafte Entscheidungen zu treffen.
Die Beweislast für einen Anschein liegt zunächst bei der Hochschule: Nicht Sie als Prüfling, sondern die Institution muss belegen, dass KI Tools wie ChatGPT oder Gemini tatsächlich unzulässig eingesetzt wurden. Stilistische Auffälligkeiten, Softwareanalysen, statistische Unterschiede oder Bewertungen auf Grundlage blossen Erfahrungswissens sind nicht rechtssicher. Besonders problematisch: Aktuelle KI-Suchmaschinen oder Stil-Erkennungssoftwares können keine eindeutige Quelle oder einen generierten Ursprung belegen. Im Prüfungsrecht ist jedoch eine nachvollziehbare, objektive und lückenlose Argumentationskette erforderlich – einschliesslich der Offenlegung aller Hilfsmittel, Protokolle und Entscheidungsgrundlagen.
Wichtige Nachweise:
Offenlegung der Analyseverfahren, Bewertungskriterien und Beweismittel
Genaue Rückverfolgung auf verbotene KI Nutzung, keine bloßen Wahrscheinlichkeitswerte
Nachvollziehbare Darstellung sämtlicher Hilfsmittel und Ausschluss alternativer Faktoren
Leider handeln Prüfungsinstitutionen oft willkürlich und setzen zweifelhafte Erkennungssoftware ein. Wir helfen Studierenden und anderen Prüfungsteilnehmenden bei der Prüfungsanfechtung in der Schweiz.
Ihre Verfahrensrechte bei einem KI-bezogenen Täuschungsvorwurf
Im schweizerischen Prüfungsrecht stehen betroffenen Personen bei einem Vorwurf wegen KI-generierter Texte umfassende Verfahrensrechte zu, deren Einhaltung Voraussetzung jeder belastenden Entscheidung ist:
Recht auf rechtliches Gehör:
Vor Erlass eines belastenden Beschlusses muss Gelegenheit bestehen, sich zum Vorwurf zu äussern, eigene Argumente vorzubringen und zum Sachverhalt Stellung zu nehmen.
Recht auf Akteneinsicht:
Es besteht Anspruch auf Einsicht in sämtliche verfahrensrelevanten Unterlagen, einschliesslich Bewertungsunterlagen, Berichte zu angeblichen KI-Analysen sowie aller Informationen, die der Beurteilung der Leistungsnachweise, Hausarbeiten oder Abschlussarbeiten zugrunde liegen.
Recht auf Begründung:
Jede prüfungsrechtliche Massnahme erfordert eine nachvollziehbare, einzelfallbezogene Begründung. Pauschale Hinweise, blosse Vermutungen oder ein Anscheinsbeweis genügen den rechtlichen Anforderungen nicht.
Recht auf Wahrung der Chancengleichheit:
Die Bewertung muss unter fairen und vergleichbaren Bedingungen erfolgen; unbelegte Annahmen zur KI-Nutzung dürfen die Gleichbehandlung der Kandidaten nicht beeinträchtigen.
Werden diese Verfahrensrechte verletzt, bestehen regelmässig Ansatzpunkte für die Aufhebung des Entscheids. Fehlerhafte Aktenführung, unklare Beweiswürdigung oder formelle Mängel können dazu führen, dass Sanktionen keinen Bestand haben. Eine frühzeitige Sicherung der Akteneinsicht, die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeitsweise sowie eine rechtliche Einordnung vor jedem Gespräch mit Lehrenden oder Prüfungsstellen sind daher im weiteren Verfahren von zentraler Bedeutung. Sie sollten jedoch keinesfalls ohne Rechtsanwalt Stellungnahmen verfassen oder Gespräche führen, weil insoweit irreparable Schäden entstehen können.
Mögliche Sanktionen und rechtliche Grenzen bei Täuschungsversuch KI
Zunächst gelten die allgemeinen Konsequenzen des abgestuften Systems beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht. Je nach Schwere des Verstosses droht eine Verwarnung, eine Bewertung mit Note 1.0 oder sogar die Exmatrikulation bzw. bundesweite Sperrung. Diese Massnahmen müssen jedoch verhältnismässig sein und setzen einen eindeutigen Nachweis voraus.
Abhängig vom nachgewiesenen Verstoss und den Vorgaben des jeweiligen Prüfungsreglements sind im schweizerischen Prüfungsrecht unter anderem folgende Möglichkeiten vorgesehen:
Korrektur der Note:
Notenherabsetzung oder Bewertung der Prüfungsleistung als ungenügend, sofern der Verstoss die Bewertung beeinflusst.
Nichtbestehen einer Prüfung:
Gesamte Prüfungsleistung gilt als nicht bestanden bei schwerwiegender Täuschung.
Prüfungsausschluss:
Zeitlich befristeter oder dauerhafter Ausschluss von weiteren Prüfungen bzw. bundesweite Sperre in gravierenden Fällen.
Anerkennungsausschluss oder Aberkennung akademischer Titel:
Rücknahme bereits erteilter Leistungsanerkennungen oder akademischer Grade (z.B. Bachelor of Arts, Master of Arts oder Doktortitel) bei nachträglichem Täuschungsnachweis.
Sanktionen dürfen nicht automatisch erfolgen. Jede Massnahme setzt einen gesicherten Nachweis, eine nachvollziehbare Entscheidungsgrundlage und eine Verhältnismässigkeitsprüfung im Einzelfall voraus. Gegen belastende Entscheide stehen Einsprache, Rekurs und Beschwerde offen, jeweils unter Einhaltung der massgeblichen Fristen.