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In seiner Entscheidung vom  05.09.2024 hat das Bundesgericht festgestellt, dass das Verwaltungsgericht Zürich (Abteilungspräsidentin des Gerichts als Vorsitzende Richterin) in rechtswidriger Weise rechtliches Gehör im Sinne des Art. 29 BV verletzt hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wurde vom Schweizer Bundesgericht aufgehoben.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaft erneut einen Erfolg erzielt. Die Verfügung der Universität zur Exmatrikulation wurde aufgehoben. 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Fernhochschule im gerichtlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die Verfügung der Hochschule wurde aufgrund der umfangreichen wissenschaftlichen Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner aufgehoben. 

Die Rechtsanwälte für Öffentliches Recht Dr. Heinze & Partner haben für einen Mandanten gerichtlich einen Studienplatz Humanmedizin erstritten

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Jura (Rechtswissenschaft) im behördlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die ablehnende Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Note wurde aufgrund des wissenschaftlichen Vortrages hochgesetzt.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Studium Medizin Multiple Choice im behördlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgrund der umfangreichen wissenschaftlichen Ausführungen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner aufgehoben. 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Schule (Hochschulreife) im behördlichen Verfahren erneut einen Erfolg erzielt. Die ablehnende Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Note wurde aufgrund des wissenschaftlichen Vortrages der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner hochgesetzt. 

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Steuern im behördlichen Verfahren erneuteinen Erfolg erzielt. Die ablehnende Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Note wurde hochgesetzt.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung Jura im behördlichen Verfahren einen weiteren Erfolg erzielt. Die ablehnende Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben und die Note wurde aufgrund des wissenschaftlichen Vortrages hochgesetzt.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Rahmen einer Prüfungsanfechtung zur Zulassung zur Prüfung im behördlichen Verfahren erneuteinen Erfolg erzielt. Die ablehnende Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben.