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Illustration zur Prüfungsanfechtung bei Plagiat oder Vorwurf eines Plagiats
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Plagiat

Plagiate in Ausbildung und Studium

In Ihrer Ausbildungskarriere werden Sie immer wieder mit Prüfungen, schriftlichen Hausarbeiten, Dissertationen und/oder Habilitationsschriften konfrontiert sein. Beim Verfassen dieser Arbeiten ist stets darauf zu achten, dass kein Plagiat verfasst wird. Schon ein blosser Verdacht auf ein Plagiat kann ausreichen, um Ihre Laufbahn frühzeitig zu beenden.

A.

Fremdplagiat und Eigenplagiat

Es gibt zum Beispiel ein Fremdplagiat und ein Eigenplagiat.

I.

Fremdplagiat

Ein Fremdplagiat ist gegeben, wenn ein fremder Text direkt und ohne korrekte Zitierweise in die eigene Arbeit übernommen wird. Unter die Kategorie Fremdplagiat fällt unter anderem das Verschleierungsplagiat. Dabei wird das Zitieren des fremden Textes nicht gänzlich unterlassen, sondern die fremde Literatur wird unter falscher Kennzeichnung in der Fussnote verarbeitet oder es findet eine verschleierte Umformulierung statt, ohne die Quelle zu kennzeichnen. Die Abgrenzung zum lediglich schlechten wissenschaftlichen Arbeiten, das lediglich zu einer schlechten Bewertung, jedoch nicht zu einem Plagiat führt, ist oft schwierig.

II.

Eigenplagiat

Auch ein Eigenplagiat ist problematisch. Viele Autor*innen sind sich nicht bewusst, dass auch das Zitieren eines früheren selbstständig verfassten Textes als Plagiat gilt, wenn die Quellenangabe nicht korrekt erfolgt oder gänzlich weggelassen wird. In einem solchen Fall handelt es sich um ein Eigenplagiat, das auch Selbstplagiat genannt wird.

B.

Primärquelle und Sekundärquellen

Nach den Vorgaben des guten wissenschaftlichen Arbeitens sind die Primärquelle und etwaige Sekundärquellen anzugeben. Erfolgt das nicht, ist die Gefahr eines Plagiatsvorwurfes sehr gross.

C.

Strukturplagiat

Nicht nur das direkte oder indirekte Zitieren stellt mangels Quellenangabe ein Plagiat dar. Es gibt weitere Plagiatsformen wie das Strukturplagiat, das nicht selten unvorsätzlich erfolgt. Dabei werden keine einzelnen Texte, sondern es wird vielmehr der Gliederungsaufbau übernommen. Durch die Übernahme der Gliederung wird – wie bei der Übernahme eines Textes – ein fremdes geistiges Werk übernommen. Dies ist offenzulegen.

D.

Übersetzungsplagiat

Bei einem Übersetzungsplagiat wird ein fremdsprachiger Text übersetzt und in anderer als der Originalsprache unverändert in die eigene Arbeit übernommen, ohne die entsprechende Quelle korrekt anzugeben.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind auf Prüfungsrecht spezialisiert und beraten Sie gerne zum Thema Plagiat.