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Symbolfoto für Anwalt beim Rekurs Bachelor
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Rekurs Bachelor

Rekurs im Bachelorstudium

Soweit Sie mit einer Prüfungsbewertung in der Schweiz im Bachelorstudium nicht einverstanden sind, ist im Prüfungsrecht der Schweiz grundsätzlich ein Rekurs mit den Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner möglich. Der Rekurs ist beim Nichtbestehen der Prüfung ebenso möglich wie beim Ziel der Notenverbesserung.

A.

Prüfungsanfechtung Bachelor Modulprüfung

Die Universitäten sind kantonale Institutionen. Aus diesem Grund sind die Verfahren bei einer Prüfungsanfechtung zunächst kantonal geregelt. Je nach Kanton und Fakultät können andere Regeln gelten. In der Regel wird bei einer Prüfungsanfechtung erstinstanzlich eine Einsprache an die zuständige Stelle der Fakultät eingereicht. Als Einsprachegründe kommen insbesondere inhaltliche Rechtsverletzungen und Verletzungen der Verfahrensvorschriften in Betracht. Als Rechtsverletzungen gilt beispielsweise die willkürliche Bewertung einer Prüfungsleistung.

B.

Prüfungsanfechtung Bachelorarbeit

Auch die Bewertung einer Bachelorarbeit kann angegriffen werden. Dabei ist zwischen dem Angriff eines Formfehlers, Bewertungsfehlers und einem Plagiatsvorwurf oder sonstigem Täuschungsversuch zu unterscheiden.

A.

Prüfungsanfechtung Bachelor Modulprüfung

Die Universitäten sind kantonale Institutionen. Aus diesem Grund sind die Verfahren bei einer Prüfungsanfechtung zunächst kantonal geregelt. Je nach Kanton und Fakultät können andere Regeln gelten. In der Regel wird bei einer Prüfungsanfechtung erstinstanzlich eine Einsprache an die zuständige Stelle der Fakultät eingereicht. Als Einsprachegründe kommen insbesondere inhaltliche Rechtsverletzungen und Verletzungen der Verfahrensvorschriften in Betracht. Als Rechtsverletzungen gilt beispielsweise die willkürliche Bewertung einer Prüfungsleistung.

B.

Prüfungsanfechtung Bachelorarbeit

Auch die Bewertung einer Bachelorarbeit kann angegriffen werden. Dabei ist zwischen dem Angriff eines Formfehlers, Bewertungsfehlers und einem Plagiatsvorwurf oder sonstigem Täuschungsversuch zu unterscheiden.