Die im Bildungsrecht spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben in einem Verfahren bezüglich eines Studienabschlusses einen umfassenden Erfolg erzielt. Nach einem Rekurs wurde die ursprüngliche Verfügung aufgehoben und der Abschluss anerkannt.
Die Anwälte für Prüfungs- und Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner haben im Verfahren beim Verwaltungsgericht erreicht, dass der Prüfling die Prüfung wegen Befangenheit des Prüfers bei anderen Prüfern wiederholen darf – ein umfassender Erfolg.
Im Verfahren bezüglich einer praktischen Prüfung haben wir einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erzielt. Die ursprüngliche Prüfungsverfügung wurde aufgehoben, sodass eine erneute Teilnahme an der Prüfung möglich ist.
In einer Prüfungsangelegenheit im Bachelorstudium konnten wir einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erreichen. Nach Anfechtung der ursprünglichen Verfügung und der Ausräumung des Vorwurfs eines Täuschungsversuchs wurde eine Neubeurteilung der Prüfungsleistung vorgenommen, die zum Bestehen der Prüfung geführt hat.
Die im Bildungsrecht spezialisierten Anwälte Dr. Heinze & Partner haben in einer Prüfungsanfechtung Bachelor die Rechte eines Mandanten erfolgreich durchgesetzt. Beim Verwaltungsgericht wurde eine Einigung erzielt, die eine Neubewertung durch unbefangene Prüfer vorsieht – ein erfolgreicher Rekurs.
Als Spezialisten für Bildungsrecht haben wir in einer Prüfungsangelegenheit im juristischen Studium einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erzielt. Der Rücktritt von einer Zwischenprüfung wurde anerkannt, sodass eine erneute Teilnahme zum nächsten Termin möglich ist.
Im Verfahren bezüglich einer mündlichen Prüfung haben wir einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erzielt. Nach Überprüfung der Prüfungsleistung im Rahmen eines Überdenkungsverfahrens wurde das Ergebnis angehoben, sodass die Prüfung fortgesetzt werden darf.
Die Anwälte für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass eine negative Prüfungsentscheidung im Studiengang Zahnmedizin aufgehoben wurde. Die Mandantschaft ist wieder zur Prüfung zugelassen – ein vollumfänglicher Erfolg.
Die Anwälte Dr. Heinze & Partner haben eine Prüfungsentscheidung im Lehramtsbereich erfolgreich angefochten. Die Mandantschaft darf die Modulprüfung erneut ablegen – ein umfassender Erfolg im Bildungsrecht.
Die Anwälte für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner haben in einer prüfungsrechtlichen Angelegenheit Bachelor erreicht, dass der Mandant verbindlich zu einer Prüfung zugelassen wurde. Die Teilnahme erfolgt regulär und ohne Vorbehalt, während der Studienstatus bis zum Abschluss des Verfahrens bestehen bleibt. Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann das Studium ohne Einschränkungen fortgesetzt werden. Ein klarer Erfolg im Bildungsrecht.


