Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass der Vorwurf des Prüfungsbetrugs (AI-Verwendung) nicht aufrechterhalten wurde. Die Prüfung ist nun bestanden – Erfolg auf ganzer Linie!
Im aussergerichtlichen Verfahren wurde erreicht, dass die mündliche Prüfung bei einer neuen Kommission wiederholt werden darf – voller Erfolg!
Dr. Heinze & Partner waren gerichtlich erfolgreich – die Exmatrikulation wurde aufgehoben, das Studium darf fortgesetzt werden – Erfolg!
Im aussergerichtlichen Verfahren wurde ein Studienplatz im 1. Fachsemester Bachelor erfolgreich erlangt – umfassender Erfolg!
Die Prüfung ist nunmehr bestanden und der Bachelorabschluss wurde verliehen – Erfolg!
Die Nichtbestehensverfügung wurde aufgehoben – Erfolg auf ganzer Linie!
Die Prüfung darf wiederholt werden – ZIEL erreicht!
Der Täuschungsvorwurf wurde erfolgreich entkräftet und die Prüfung gilt nun als bestanden – Erfolg!
Ein sehr günstiger Vergleich wurde verhandelt – Ziel für den Mandanten erreicht!
Die Verfügung zum Nichtbestehen wurde aufgehoben – Erfolg!


