Die Anwälte Dr. Heinze & Partner haben in einer juristischen Prüfungsangelegenheit erreicht, dass Aufsichtsarbeiten neu bewertet wurden. Aufgrund der verbesserten Bewertung wurde die Zulassung zur mündlichen Prüfung ermöglicht.
Im Verfahren bezüglich einer Berufsprüfung haben wir einen wichtigen Erfolg für unseren Mandanten erzielt. Nach Anfechtung der ursprünglichen Verfügung wurde diese aufgehoben und eine erneute Teilnahme an der Prüfung ermöglicht.
Die Kanzlei Dr. Heinze & Partner in Wollerau bei Zürich hat in einem Verfahren einen Erfolg erzielt und erreicht, dass unsere Mandantin die gewünschte Aufnahme in die juristische Ausbildung erhält!
Die Anwälte für Bildungsrecht, Dr. Heinze & Partner, haben in einem Verfahren einen Erfolg erzielt, indem sie durchsetzen konnten, dass eine erneute Bewertung juristischer Prüfungsklausuren durchgeführt wird. Dieser Erfolg gilt als voller Erfolg für die Mandantschaft.
Die Anwälte für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner nahe Zürich haben im aussergerichtlichen Verfahren erreicht, dass das Rücktrittsgesuch bewilligt wurde – Erfolg für den Mandanten!
Die Anwälte für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner nahe Zürich haben im außergerichtlichen Verfahren erneut erreicht, dass der Mandant einen Studienplatz im 1. Fachsemester erhalten hat – umfassender Erfolg!
Die Rechtsanwälte für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner u.a. haben in einem Verfahren erfolgreich einen Vergleich für einen Studienplatz Zahnmedizin (1. Fachsemester) erzielt – Erfolg!
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben erreicht, dass die Mandantschaft einen Studienplatz Biologie (Bachelor of Science) im höheren Fachsemester erhalten hat – Erfolg!
Die Anwälte für Bildungsrecht Dr. Heinze & Partner in Wollerau haben im aussergerichtlichen Verfahren erreicht, dass die Prüfung wiederholt werden kann – Erfolg für den Mandanten!
Die Anwälte für Bildungsrecht und Berufsbildungsrecht, Dr. Heinze & Partner, in Wollerau nahe Zürich, haben im Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht erreicht, dass die Gleichwertigkeit der ausländischen Ausbildung des Mandanten mit der schweizerischen Qualifikation anerkannt wurde. Die Beschwerde wurde gutgeheissen – Erfolg auf ganzer Linie!


